| Werbung | |
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Die rechtliche Regelung von Werbung befasst sich vor allem mit dem, was Werbung darf und was sie nicht darf. Unlauter wäre es, einen Urlaub billiger weiter zu verkaufen, als man ihn eingekauft hat. Ebenso verhält es sich bei Reisen die man auch ausreichend gut kalkullieren muss. So ist es in Deutschland beispielsweise Verboten mithilfe von Werbung unlauteren Wettbewerb zu betreiben. Das bedeutet soviel, dass ein Unternehmen mithilfe seiner Werbung anderen Unternehmen, beziehungsweise derren Produkte, nicht gezielt schaden darf. Seit dem 14.07. 2000 ist es, infolge einer EU-Verordnung, in Deutschland möglich vergleichende Werbung zu betreiben. Dies erlaubt den Unternehmen ihre Produkte in der Werbung mit denen anderer Konzerne zu vergleichen, wobei die werbenden Unternehmen nicht eindeutig auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Konzern verweisen dürfen. So bewirbt McDonald's beispielsweise am Bahnhof Alexanderplatz in Berlin sich selbst vor einer Burger King Filliale mit dem Slogan "Könige sind out, McDonald's ist lecker!" Eine weitere EU-Verordung vom 26.05. 2003 besagt, dass innerhalb der europäischen Union die Werbung für Tabakprodukte eingeschränkt beziehungsweise, in Bezug auf den Rundfunk, komplett eingestellt werden soll. Hierbei haben Deutschland und Luxemburg etwas aus der Reihe getanzt und die Tabakwerbung erst 2006 eingeschränkt. Mitlerweile ist es nur noch auf 3 von 17 Formel 1-Rennstrecken erlaubt für Tabakprodukte zu werben. Trotz dieser Einschränkung bleibt der Tabakgigant Phillip Morris bis zum Jahre 2010 der Hauptsponsor von Ferrari. Eine weitere Regelung der Werbung in Deutschland ist der Jugendschutz, welcher es verbietet Kinder in Werbungen direkt zum Kauf von Produkten aufzufordern, beziehungsweise sie dazu zu bewegen ihre Eltern zum Kauf dieser zu animieren. Weiterhin ist es untersagt Werbung zu verbreiten, in der Kinder ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen gezeigt werden. | |
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